Fördermaßnahme: Ultrasensitiver Nachweis und Manipulation von Zellen bzw. Geweben und ihren Molekularen Bestandteilen, Laufzeit 01.02.2013 - 31.07.2020

Mit dieser Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden vordringliche Themen für die Photonik auf den Gebieten Umwelt, Medizin und Lebensmittelanalytik angegangen. Wichtige Förderkriterien sind wissenschaftliche und technische Exzellenz, wirtschaftliche Verwertungsstrategien sowie die Bedeutung des Beitrags zur Lösung der aktuellen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen im Sinne der Hightech-Strategie.

Bekanntmachung

Ultrasensitiver Nachweis und Manipulation von Zellen bzw. Geweben und ihren molekularen Bestandteilen

Der nachfolgende Text ist nur ein Auszug aus der Bekanntmachung.

Die vollständige, rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie auf der BMBF-Seite.

Im Bereich Lebenswissenschaften gilt es, den Paradigmenwechsel von der Behandlung der Symptome hin zur Prävention von Krankheiten zu meistern.

Regenerative medizinische Ansätze verlangen neue Verfahren für die Diagnostik und Therapie lebender Zellen, Geweben und deren Strukturen bis auf die molekulare Ebene. In-vivo-Verfahren sind der nächste Schritt. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit und der Umweltüberwachung zeigen jüngste Ereignisse den Bedarf an neuen Lösungen zum Nachweis von Keimen und krankheitserregenden Molekülen auf. Im Rahmen der Programmatik Photonik Forschung Deutschland sollen photonische Lösungsansätze einen wichtigen Beitrag für eine künftige „personalisierte“ Medizin und Gesundheit leisten.

Mit dieser Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden vordringliche Themen für die Photonik auf den Gebieten Umwelt, Medizin und Lebensmittelanalytik angegangen. Wichtige Förderkriterien sind wissenschaftliche und technische Exzellenz, wirtschaftliche Verwertungsstrategien sowie die Bedeutung des Beitrags zur Lösung der aktuellen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen im Sinne der Hightech-Strategie.

Ziel der Förderung

Ziel ist die Unterstützung deutscher Unternehmen und Forschungsinstitute bei der Bereitstellung innovativer Lösungen für die Lebenswissenschaften auf Basis der optischen Technologien. Die Förderinitiative soll die Unternehmen dabei unterstützen, das enorme Marktpotenzial weiter zu erschließen und seine Position im weltweiten Wettbewerb zu erhalten, um so Innovation und Wachstum in Deutschland zu generieren.

Zuwendungszweck

Das BMBF will mit der Fördermaßnahme kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen für Anwendungen, insbesondere in den Bereichen Medizin, Umwelt-, und Lebensmittelanalytik führen und gleichzeitig ein bedeutendes Marktpotenzial haben. Kennzeichen der Projekte sind ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung sind ein inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erforderlich. Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Die Verbundstruktur soll insbesondere die notwendige Zusammenarbeit zwischen Technologieentwicklern und Anwendern widerspiegeln.

Gegenstand der Förderung

Es sollen Grundlagen für neue gerätetechnische Systeme erarbeitet werden, die zur Lösung von konkreten und anwendungsrelevanten Problemstellungen insbesondere aus den Bereichen der Umwelt, der Lebensmittelsicherheit und der Medizin beitragen. Im Fokus medizinischer Forschungsarbeiten sollen Zielsetzungen stehen, die maßgeblich dazu beitragen, den Werdegang von Erkrankungen zu verstehen und Prävention zu ermöglichen, bevor erste Symptome auftreten. Dies schließt insbesondere Methoden ein, die einen spezifischen Nachweis von molekularen Bestandteilen in natürlichen Medien und Umgebung ermöglichen. Die Relevanz der Ergebnisse soll anhand exemplarischer Anwendungen auf Basis von technischen Funktionsmustern oder Demonstratoren dargestellt werden.

Die untersuchten Verfahren und Methoden sollen

  • im Bereich der Umweltanalytik
  • im Bereich der Lebensmittelsicherheit
  • im Bereich der Medizin beispielsweise zur Untersuchung von Geweben

einsetzbar sein.

Thematische Schwerpunkte der Forschungsaktivitäten können dabei in folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen (die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen):

  • Neuartige Verfahren zur Probenvorbereitung
  • Optische Methoden zur Prävention durch ultrasensitive und spezifische Detektion bzw. Bildgebung
  • Erprobung der neu- oder weiterentwickelten optischen Verfahren an ausgewählten Anwendungsbeispielen

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit einbezogen werden.

Förderfähig sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung zielt ab auf FuE-Verbundprojekte, die von Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen.

Es ist vorgesehen, für die bewilligten Verbundprojekte eine gemeinsame jährliche Konferenz zu veranstalten. Die Partner aller Verbundprojekte bestimmen auf einem Starttreffen ("Kick-off-meeting") einen Koordinator (in der Regel von einem industriellen Partner) aus ihrer Mitte. Er ist für die Organisation der verbundübergreifenden Zusammenarbeit zuständig. Die Aufwendungen für die Koordinierungsaufgabe sind grundsätzlich zuwendungsfähig.

Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken.

Förderverfahren, Einreichung der Skizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens zum 30.11.2011 zunächst Skizzen der vorgeschlagenen Verbundprojekte vorzulegen. Die Skizzen sind in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Materialien

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger:

VDI Technologiezentrum GmbH
- Projektträger Photonik, Optische Technologien -
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

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